'''Grundsatz''' (auch, aber nicht synonym: Axiom, Prinzip; ) ist eine Aussage, Erfahrung, Erkenntnis oder Regel, welche die Grundlage für nachfolgende Handlungen, en oder Unterlassungen bildet.
Allgemeines
Der Grundsatz ist eine ?grundlegende Regel?
In die etabliert.
Anforderungen
Grundsätze und Systeme von Grundsätzen müssen im Regelfall folgende Anforderungen erfüllen:- allgemein anerkannt,
- klar und eindeutig formulierbar,
- nicht weiter reduzierbar,
- konsistent (= widerspruchsfrei) und einleuchtend (plausibel),
- Hilfsmittel zum Umgang mit (= die Eigenschaft eines Systems oder Modells, dessen Gesamtverhalten man selbst dann ''nicht eindeutig'' beschreiben kann, wenn man vollständige Informationen über seine Einzelkomponenten und ihre Interdependenzen besitzt).
Grundsätze jedweder Art bestimmen weltweit große Bereiche des Alltags und insbesondere vieler Fachgebiete. Werden sie als geschriebene Rechtsnormen oder ungeschriebene Konventionen von vielen befolgt, ergibt sich für ihre Normadressaten eine hohe Sicherheit.
Philosophie
Immanuel Kant zufolge liegen aller Erkenntnis allgemeine Grundsätze des Verstandes a priori zugrunde als Bedingungen aller möglichen Erfahrung.
Rechnungswesen
Im Rechnungswesen gibt es die . Hier ist zwischen den formellen und den materiellen Grundsätzen zu unterscheiden:- Zu den ''formellen Gr''undsätzen zählen: Grundsatz der , Grundsatz der .
- Zu den ''materiellen Grundsätzen'' gehören sämtliche Bilanzierungs- und sowie ergänzend
- Grundsatz der Richtigkeit und ,
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit,
- ,
- ,
- Realisationsprinzip.
Es handelt sich um teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur und Bilanzierung.
Recht
In der Rechtswissenschaft bedeutet ?Prinzip? ähnlich einem Grundsatz eher eine Leitlinie, ein Ziel, das möglichst weitgehend verwirklicht werden soll. Der Rechtsgrundsatz ist ein ?besonders wichtiger, grundlegender Rechtssatz?. So wird beispielsweise das Vertragsrecht von dem Rechtsgrundsatz, dass Verträge einzuhalten sind (), beherrscht. ?Grundsatz? bedeutet allgemein ?Regel mit Ausnahmevorbehalt? oder ?Pflicht mit Ausnahmevorbehalt? wie beispielsweise der Grundsatz des (Anhörung der Betroffenen), richterliche , (keine Geheimjustiz usw.).
Das Adverb bedeutet in der Rechtssprache, dass es auch Ausnahmen (Einzelfall) geben kann, während es in der Umgangssprache eher in der Bedeutung ?immer, aus Prinzip? (keine Ausnahmen) verwendet wird. Soll etwas ausnahmslos gelten, wird von ?stets, regelmäßig oder immer? gesprochen.
In Art. 38 Abs. 1c der Statuten des IGH werden als dritte Rechtsquelle die (</ref>
Grundsatzentscheidungen sind Urteile oder der , die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen. Dabei zeigen sie den Weg auf für die Konfliktlösung in zukünftigen Fällen.
Bankwesen
Im Bankwesen gab es bis Dezember 2006 vom ehemaligen herausgegebene Verwaltungsvorschriften, die das , die Risikopositionen oder die der Kreditinstitute limitierten oder reglementierten. Sie hießen Grundsatz I, Grundsatz Ia, Grundsatz II und Grundsatz III, die allesamt durch die oder Spezialgesetze abgelöst wurden.
Weitere Gebiete
- Für das menschliche Zusammenleben:
- usw.
- usw.
- usw.
- Für Umwelt, Wirtschaft, Verkehr:
- sgrundsatz u. v. a. m.
- Grundsatz der Verkehrssicherheit.
- Für die Wissenschaften:
- Falsifizierbarkeit, Redlichkeit, (Zuverlässigkeit), , Zitieren von Quellen usw.
- Für e.
- In der .
Siehe auch
- Grundsatz der Schadenseinheit
- Grundsatz der Waffengleichheit
- Fairness
- Heuristik
Weblinks
Einzelnachweise
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