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Ein '''Prinzip''' (). Im klassischen Sinne steht das Prinzip zwingend an oberster Stelle, im alltäglichen Sprachgebrauch wird dies aber weniger streng gehandhabt. Darüber hinaus gibt es einen Begriff von Prinzip, der eine Verkettung von Gesetzen (Regeln etc.) erlaubt (z. B. Prinzip der sozialen Marktwirtschaft). Die konkrete Bedeutung ist kontextabhängig.

Unterteilung

Prinzipien lassen sich in '''axiomatische''' und '''systematische''' Prinzipien unterteilen.
  1. atische Prinzipien deklarieren eine Beobachtung als Gesetz oder basieren schlicht auf dem eines Gesetzes. In diesem Fall wird zum Beispiel ein Naturgesetz anderen Naturgesetzen vorangestellt, oder eine Verhaltensregel anderen Verhaltensregeln übergeordnet.
  2. Systematische Prinzipien: Die Definition der logischen Struktur eines Systems ist gleichbedeutend mit der Formulierung von dessen Prinzip. Ein systematisches Prinzip liegt dann vor, wenn sich eine bestimmte Wirkung auf die Konstellation spezifischer Faktoren zurückführen lässt, die in dieser Konstellation immer diesen gleichen Effekt hervorrufen. Typischerweise wird das Prinzip nicht durch die Gesamtmenge der dazu beisteuernden Faktoren bestimmt, sondern durch die geringstmögliche Menge von Faktoren, die diesen Effekt hervorbringen. In diesem Sinne wird ein Prinzip bestimmt durch den kleinstmöglichen Algorithmus, der zur Erzeugung des speziellen Effekts notwendig ist. Infolge der daraus resultierenden Einfachheit lässt sich ein Prinzip oft (auch interdisziplinär) von einem System auf andere übertragen und findet sich daher nicht selten in unterschiedlichsten artübergreifenden Lebensbereichen. In der Praxis wird immer dann von einem Prinzip gesprochen, wenn man hinter einem bestimmten Effekt entweder ein übergeordnetes Gesetz oder eine bestimmbare Regel vermutet. Weil diese Gesetzmäßigkeit für gewöhnlich nicht ohne weiteres definierbar ist, wird das Prinzip zumeist nach der Wirkung benannt, und nicht nach der eigentlichen Gesetzmäßigkeit.
  • .
  • In den en allgemein bezeichnet ''Naturprinzip'' eine oder mehrere zusammenhängende wissenschaftliche n, z. B. in der interdisziplinären .
  • In Physik und Mathematik ist ein Prinzip ein Gesetz oder eine allgemeine Regel. In der Physik ist ihre Aufstellung oft Folge von Beobachtungen. Beispiele sind das , das , das , in der das , in der das .
  • In der ist ein Prinzip das, worauf etwas beruht, wodurch es gehalten wird, der letzte Grund, der Urgrund (), Ursprung, Ausgangspunkt alles Existierenden () und schließlich das, worauf alles Denken, Begründen und Argumentieren beruht (). Beispiele sind die sogenannten Vernunftprinzipien der oder des .

Rechtsprinzipien

In der bedeutet ?Prinzip? ähnlich einem eher eine Leitlinie, ein Ziel, das möglichst weitgehend verwirklicht werden soll. Aus diesem Grund werden Prinzipien-Normen auch vielfach als Optimierungsgebote bezeichnet. Prinzipien können dabei in unterschiedlichen Graden erfüllt werden. Der Grad der Erfüllung kann dabei nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen variieren. Es handelt sich bei Prinzipien gerade nicht um eine . Regeln fordern im Unterschied zum Prinzip nicht nur Berücksichtigung, sondern strikte Beachtung; sie sind entweder erfüllt oder nicht erfüllt. Dementsprechend soll im Fall der Kollision von zwei Regeln der Konflikt entweder durch eine in eine der Regeln aufgenommene Ausnahmebestimmung gelöst werden oder dadurch, dass eine der betroffenen Regeln für ungültig erklärt wird, etwa nach den allgemeinen Regeln über die Konkurrenz von Normen. Im Fall kollidierender Prinzipien muss dagegen ein Prinzip ? je nach Gewicht ? hinter dem anderen zurücktreten, ohne dass dies die Ungültigkeit des zurückstehenden Prinzips zur Folge hätte. Das gefundene Ergebnis gilt vielmehr nur unter bestimmten Umständen und kann entsprechend unter veränderten Umständen anders ausfallen. Alternativ sollen die Bedingungen, unter denen ein Prinzip einem anderen vorgeht, auch Tatbestand einer Regel sein können, die die Rechtsfolge des vorgehenden Prinzips ausspricht. Insbesondere von wird die umstrittene These vertreten, die Grundrechte seien als Prinzipien, nicht als Regeln zu verstehen.

, Das Wesen des Rechts, 6. Aufl., Kap 8 d</ref>

Literatur

  • , ''Abschied vom Prinzipiellen''. Reclam ( 7724), Stuttgart 1986, ISBN 978-3-15-007724-5
  • , ''Grundsatz und Norm in der richterlichen Fortbildung des Privatrechts'', Tübingen 1956
  • , ''Taking Rights Seriously'', 1978
  • , ''Theorie der Grundrechte'', 1985, S. 79 ff.

Weblinks

Einzelnachweise