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Startseite > Grundsatz

'''Grundsatz''' (auch, aber nicht synonym: , ; ) ist eine , , oder , welche die Grundlage für nachfolgende , en oder bildet.

Allgemeines

Der Grundsatz ist eine ?grundlegende Regel?

In die etabliert.

Anforderungen

Grundsätze und Systeme von Grundsätzen müssen im Regelfall folgende Anforderungen erfüllen:
  • ,
  • klar und eindeutig ,
  • nicht weiter ,
  • konsistent (= ) und einleuchtend (),
  • Hilfsmittel zum Umgang mit (= die Eigenschaft eines s oder s, dessen Gesamtverhalten man selbst dann ''nicht eindeutig'' beschreiben kann, wenn man vollständige en über seine n und ihre en besitzt).

Grundsätze jedweder Art bestimmen weltweit große Bereiche des s und insbesondere vieler e. Werden sie als geschriebene en oder ungeschriebene en von vielen befolgt, ergibt sich für ihre en eine hohe .

Philosophie

 zufolge liegen aller  allgemeine Grunds�tze des es  zugrunde als Bedingungen aller m�glichen Erfahrung. 

Als grundlegende .

Rechnungswesen

Im gibt es die . Hierbei ist zwischen den formellen und den materiellen Grundsätzen zu unterscheiden:
  • Zu den ''formellen Grundsätzen'' gehören die :
    • ( Abs. 1 Nr. 1 ),
    • (etwa HGB),
    • ( Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 HGB) und
    • ( Abs. 2 HGB).
  • Zu den ''materiellen Grundsätzen'' gehören sämtliche s- und sowie ergänzend
    • Grundsatz der und ( Abs. 2 HGB),
    • Grundsatz der ,
    • ,
    • ,
    • .

Es handelt sich um teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur und .

Recht

In der bedeutet ?Prinzip? ähnlich einem Grundsatz eher eine Leitlinie, ein Ziel, das möglichst weitgehend verwirklicht werden soll. Der Rechtsgrundsatz ist ein ?besonders wichtiger, grundlegender ?. So wird beispielsweise das von dem Rechtsgrundsatz, dass Verträge einzuhalten sind (), beherrscht. ?Grundsatz? bedeutet allgemein ?Regel mit Ausnahmevorbehalt? oder ?Pflicht mit Ausnahmevorbehalt? wie der Grundsatz des (Anhörung der Betroffenen), richterliche , (keine Geheimjustiz).

Das Adverb bedeutet in der , dass es auch Ausnahmen () geben kann, während es in der eher in der Bedeutung ?immer, aus Prinzip? (keine Ausnahmen) verwendet wird. Soll etwas ausnahmslos gelten, wird von ?stets, regelmäßig oder immer? gesprochen.

In Art. 38 Abs. 1c der Statuten des werden als dritte die (</ref>

en sind oder der , die n von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der geltenden Rechtes vornehmen. Dabei zeigen sie den Weg auf für die Konfliktlösung in zukünftigen Fällen.

Bankwesen

Im gab es bis Dezember 2006 vom ehemaligen herausgegebene en, die das , die en oder die der e limitierten oder reglementierten. Sie hießen , , und , die allesamt durch die oder Spezialgesetze abgelöst wurden.

Weitere Gebiete

  • Für das menschliche Zusammenleben:
    • und so weiter.
    • und so weiter.
    • und so weiter.
  • Für Umwelt, Wirtschaft, Verkehr:
    • , , , sgrundsatz und vieles andere mehr.
    • Grundsatz der .
  • Für die en:
    • , , (Zuverlässigkeit), , Zitieren von Quellen und so weiter.
    • Für e.
    • In der .

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise